Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 6. Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ledertaschenwerk Wien e.U. und Kundinnen und Kunden, die Reparatur- oder Restaurierungsleistungen an Ledertaschen, Koffern und Reiseaccessoires beauftragen. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- Auftraggeber
- Die natürliche oder juristische Person, die ein Werkstück zur Reparatur oder Restaurierung übergibt.
- Werkstatt
- Ledertaschenwerk Wien e.U., mit Sitz in Wollzeile 20/8, 1010 Wien.
- Werkstück
- Die zur Reparatur oder Restaurierung übergebene Ledertasche, der Koffer oder das Reiseaccessoire.
- Kostenvoranschlag
- Die unverbindliche schriftliche Einschätzung von Aufwand und Kosten vor Beginn der Reparaturarbeiten.
- Reparaturauftrag
- Die verbindliche Beauftragung konkreter Leistungen nach Zustimmung zum Kostenvoranschlag.
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Reparatur- und Restaurierungsaufträge, die über die Website, telefonisch, per E-Mail oder persönlich in der Werkstatt vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Vertragsschluss und Kostenvoranschlag
Vor Beginn jeder Reparatur erfolgt eine Zustandsanalyse des Werkstücks. Auf dieser Grundlage wird ein Kostenvoranschlag erstellt, der dem Auftraggeber zur Zustimmung vorgelegt wird. Der Vertrag über die konkrete Reparaturleistung kommt erst mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zum Kostenvoranschlag zustande.
Durchführung der Arbeiten
Die Werkstatt führt die vereinbarten Arbeiten mit den zum Zeitpunkt der Beauftragung verfügbaren Materialien und Techniken durch. Bei nicht mehr erhältlichen Originalteilen wird der Auftraggeber vorab über mögliche Alternativen informiert.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Werkstück zugehörige Informationen, etwa zu bereits erfolgten Vorreparaturen oder bekannten Materialbesonderheiten, mitzuteilen, soweit diese für die fachgerechte Durchführung relevant sein könnten.
Abholung und Gefahrenübergang
Das reparierte Werkstück ist innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung abzuholen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit der Übergabe an den Auftraggeber über.
Haftung
Die Werkstatt haftet für Schäden am Werkstück im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für Vorschäden, die vor Übernahme des Werkstücks bereits bestanden, wird keine Haftung übernommen.
Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) unberührt von dieser Rechtswahl.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.